Kurze Geschichte des Meisterbriefes
Für die Handwerker gibt es den Meisterzwang bereits seit dem Mittelalter (Marktzugangsbeschränkung).
In Preußen wurde durch die Stein-Hardenbergschen Reformen im Jahr 1810 der Meisterzwang aufgehoben.

Im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts wurden die Marktzugangsbeschränkungen regional sehr unterschiedlich umgesetzt.

Die Gewerbefreiheit im Handwerk wurde 1869 durch den Norddeutschen Bund flächendeckend umgesetzt.
Der Meistertitel wurde 1897 wieder eingeführt und ab 1908 mussten Handwerker die Lehrlinge ausbilden wollten den Meistertitel vorlegen.
1935 wurde der Meisterbrief als Voraussetzung zur Selbständigkeit in Deutschland im Handwerk wieder eingeführt. Dies entsprach den neoständischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen im Dritten Reich.
Die Gewerbefreiheit im Handwerk wurde nach dem 2.Weltkrieg zumindest in der amerikanisch besetzten Zone wieder eingesetzt.

1953 nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gesetz zur Ordnung des Handwerks erlassen, nachdem zur selbständigen Ausübung des Handwerks grundsätzlich ein Meisterbrief verlangt wurde.
Die Zahl der Handwerke in denen ein Meisterzwang verlangt wird, wurde im Jahr 2004 deutlich reduziert.

Damit ein Maurer-Handwerker den Meisterbrief erwerben kann, muss er mindestens 3 Gesellenjahre vorweisen und der Erwerb des Meisterbriefes dauert 3 Jahre.
Die Kosten dafür trägt er selbst.

Heutige Zeit
In früheren Zeiten war der Handwerksberuf noch hoch angesehen, in der heutigen Zeit hat sich das jedoch sehr verändert. Kaum ein jugendlicher Schulabgänger will den Beruf des Handwerks noch erlernen und das Handwerk kämpft mit massiven Nachwuchssorgen!
Da der Handwerker am Bau immer großen Strapazen ausgesetzt ist – im Sommer entweder heiße Temperaturen oder es regnet in Strömen, im Winter mit Kälte und Schnee.
Somit hat der Handwerker am Bau immer mit den Witterungsverhältnissen zu kämpfen, da er die meiste Zeit im Freien arbeitet.

Des Handwerker’s Lohn

An dieser Stelle wird extra darauf hingewiesen, dass es viele ehrliche Personen in dem Kreis der Auftraggeber /Bauträger gibt, die mit diesem Blog bestimmt nicht angesprochen werden, bzw sich nicht angesprochen zu fühlen brauchen!
Wer sich aber hier angesprochen fühlt, der wird wohl wissen warum.

So mancher Auftraggeber –und Bauträger ist wohl der Meinung , dem Unternehmer fliegt das Geld umsonst zu, den kann man schon um seinen Werklohn betrügen!

Das geht sogar so weit, dass der Bauunternehmer auf der Baustelle um Material und Werkzeuge bestohlen wird und weil das noch nicht reicht, dazu auch noch um seinen Werklohn beschissen! Und das von Kreisen aus angesehenen Berufsgruppen wie z.B. Rechtsanwälte und Staatsanwalt, von denen man denken möchte, dass diese Personen das Gesetz achten und befolgen sollten.

Wer jetzt jedoch glaubt, der Unternehmer kann den Werklohn einklagen, das Gesetz ist auf seiner Seite, der hat sich hier gewaltig getäuscht!


Wie ein Sprichwort so schön sagt:
“Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel”

Da es sich, wie um oben beschriebene Berufsgruppen handelt, ist das Gericht meistens bestrebt eine Lösung zu finden, wofür wenig Arbeit anfällt und man ein Urteil zugunsten des Bauherren / Auftraggebers fällt, das auch nicht mehr angefochten werden kann oder das Verfahren so teuer wird, dass es sich der Handwerker gut überlegt ob er weiter klagt.

Der Handwerker kann sich somit seinen hart erarbeiteten Lohn abschminken und die gut verdienenden Damen und Herren Auftraggeber reiben sich die Hände, wieder mal ein Schnäppchen gemacht zu haben.
Vielleicht ist auch so mancher Richter/Richterin mit dem sehr umfangreichen Baurecht einfach überfordert, aber dann sollte dieser zugunsten des Handwerkers den Fall einem Richter/ Richterin abgeben, der mit dieser Materie vertraut ist und nicht einfach ein Urteil fällen, um die Sache vom Tisch zu haben.

Denn der Handwerker ist ja ein fleißiges Bienchen, der wird sich den erlittenen Schaden schon wieder mit harter körperlicher Arbeit bei widerlichen Witterungsverhältnissen erarbeiten!

Im Fernsehen kommen Sendungen bei denen gezeigt wird, wie die Auftraggeber vom Handwerker über den Tisch gezogen werden, oder der Handwerksbetrieb Pleite ging und die Auftraggeber um Ihr gutes Geld kommen.
Aber hat schon einmal jemand die Mühe gemacht und hinterfragt, warum so mancher Handwerksbetrieb in die Pleite getrieben wird??
Bestimmt gibt es bei den Handwerkern auch schwarze Schafe – aber diese gibt es bei den Auftraggebern genauso !
Warum werden betrügerische Auftraggeber / Bauträger nicht im Fernsehen gezeigt?
Dieser Personenkreis will nicht an die Öffentlichkeit!

Auf dem Schaden/Unkosten von Einbrüchen in Bau- Container und Rohbauten wo Material, Werkzeuge und Maschinen gestohlen werden und die Polizei wenig bis keine Chancen auf Aufklärung hat, bleibt der Unternehmer auch noch sitzen!

Das sind alles Kosten, die ein Unternehmen noch zusätzlich zu seinen bereits bestehenden Abgaben an den die Behörden belasten und verdient werden muss.

Soviel zu dem Ansehen eines Handerkers in der heutigen Zeit – gegenüber zu früheren Zeiten.